Price Comparison Results
überall Zuhause
Dem Schlechten Wetter davon fahren. Wohin du willst, kannst du dein Standort immer neu wählen. Heute die Berge und Morgen am Meer. Für die ganze Familie oder mit Freunden zum Festival. Miete dir den Wohnwagen und mache Ferien überall wo du du willst und solang du willst. ABER ACHTUNG: WOHNWAGEN HAT KEIN FESTEN STANDPLATZ,MAN BRAUCHT EIN CAMPINGPLATZ ODER ÄHNLICHES. BEI MIR GIBT ES KEIN STANDORT DIESEN ZU BENUTZEN, ER IST ZUM FAHREN. BUT WARNING: THE CARAVAN DOESNT HAVE FIXES SPACE. Ausgestattet mit 1 Doppelbett, 1 Einzelbett und einem Kinderbett bis 60 Kg. Kochflächen, Kühlschrank Heizung und Toilette kann der Wohnwagen mit Gas oder Strom betrieben werden. Gasflasche muss Separat gemietet werden, es hat auch kein Geschirr oder Bettzeug, einfach zuhause Einladen oder extra Buchen auf Anfrage das macht ihn so günstig. Inkl. Vorzelt Je nach Grösse des Zugfahrzeug braucht es nur ein Pkw oder Mit Anhänger. Der Wohnwagen wiegt beladen 1100 kg, somit darf das Auto nicht mehr als 2400 kg wiegen damit er ohne Anhänger Führerschein gezogen werden kann, dies gilt nur für die Schweiz. Bitte Erkundigen sie sich beim Strassenverkehrsamt und bei den Behörden der jeweiligen Länder. Es ist eine Kaution von Fr. 1000.- oder € 1000.- zu hinterlegen. Allgemeine Vetrags- und Mietbedingungen (AGB's) Folgende Punkte sind Bestandteil des Mietvertrags: Das Übergabeprotokoll, diese AGB`s. Diese Punkte sind zu beachten: Bei Übergabe und bei Rückgabe des Wohnwagens müssen sich alle relevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente (Fahrzeugausweis, Gaskontrolle, Betriebsanleitungen ect.) im Wohnwagen befinden. Es ist eine sorgfältige Behandlung des Wohnwagens, insbesondere durch schonende, rücksichtsvolle, umweltfreundliche Nutzung sowie defensive und vorausschauende Fahrweise zu beachten. Bei mangelhaftem Unterhalt oder unsachgemässer Behandlung des Wohnwagens während der Mietdauer, trägt der Mieter die volle Verantwortung und die entstandenen Kosten. Der Wohnwagen ist sauber zu halten. Im Wohnwagen ist rauchen verboten. Tiere sind Verboten, Ausnahme sind Hunde und Katzen im Wohnwagen „Nikassy“. Sicherung des Wohnwagens gegen Diebstahl und Wind (Fenster und Türen müssen beim Verlassen und Fahren des Wohnwagens geschlossen sein und ordnungsmässig verriegelt werden). Der Wohnwagen ist im Rahmen des Mietvertrag`s selber zu führen oder durch die im Vorfeld Angegebenen Fahrer und nicht an Dritte weiter zu vermieten. Der Wohnwagen ist nicht mit Gegenständen zu beladen, welche die Nutzlast überschreiten, die Sicherheit beeinträchtigen oder den Wohnwagen beschädigen. Der Wohnwagen ist nicht für Rennen auf Rennstrecken, Trainingsgeländen, Rundkursen, Fahrschulen sowie Wettbewerben im Gelände zu verwenden. Das Fahrzeug darf nicht auslöst oder auf sich oder einer andere Person einlöst werden. Zahlung/ Kaution Bei Vertragsabschluss ist der volle Mietpreis innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Solange die Zahlung nicht bei dem Vermieter eingetroffen ist, kann dieser den Wohnwagen weitervermieten. Danach gelten die Annullationsbedingungen. Die Kaution von Fr. 1000,- ist bei Wohnwagen- übergabe Bar zu zahlen. Die Kaution ist nicht Bestandteil der Miete. Die Mietdauer ist immer in Anzahl Nächten berechnet. Annullation Annullation nur aus schwerwiegenden Gründen: wenn in Folge Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie (Eltern und Kinder) die Miete nicht angetreten werden kann, hat der Vermieter Anrecht auf folgende Entschädigungen: – Bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises – 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises – 29 bis 00 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises Ein Arztzeugnis ist ohne Aufforderung vorzuweisen. Bei einer Annullation aus anderen Gründen ist die gesamte Miete geschuldet. Mietbeginn Die Miete beginnt an der Adresse des Vermieters, in der Regel Nachmittags. Der genaue Übernahmezeitpunkt wird in jedem Fall vorgängig mit dem Mieter vereinbart. Mietende Die Rückgabe des Wohnwagens ist in der Regel Vormittags bis 12.00 Uhr, ebenfalls an der Adresse des Vermieters. Bei verspäteter Rückkehr wird pro angefangener Stunde mit Fr. 50.- belastet. Kann der Vermieter darüber hinausgehende Unkosten belegen, gehen diese ebenfalls zulasten des Mieters. Bei vorzeitiger Rückkehr besteht kein Anrecht auf Entschädigung durch den Vermieter. Bei rechtzeitiger Rückgabe des unbeschädigten und innen sauber gereinigten Wohnwagens, wird die Kaution bei Übergabe an den Mieter zurückerstattet. Bei Allfällige Schäden wird die Kaution an den Mieter bei Übergabe zurückerstattet. Bei Allfällige zu Lasten des Mieters auftretenden Schäden, wird die Kaution bis zur Beendigung der Reparatur Komplett einbehalten. Fahrer Der Mietvertrag bezieht sich nur auf den Mieter oder auf die angegebenen Fahrer. Der Fahrer muss in jedem Fall 21 Jahre alt und mindestens seit 24 Monaten im Besitz des gültigen Fahrausweises (Kat. B / Kat. BE Anhänger) sein. Das Weitervermieten und Lernfahrten sind untersagt. Wohnwagen Der Mietwohnwagen wird in sauberem und fahrbereitem Zustand abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, den ihm anvertrauten Wohnwagen mit größter Sorgfalt zu benutzen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Mieter die volle Verantwortung. Zugwagen Die Einhaltung des für den Zugwagen oder dessen Zugvorrichtung höchstzulässigen Anhängegewichtes ist ausdrücklich Sache des Mieters, ebenso wie die Gesetzeskonformität der Zugvorrichtung. Haftpflicht Während der Dauer der Miete ist der Mietwohnwagen durch die Haftpflichtversicherung des Zugwagens gedeckt, solange dieser Angekoppelt ist. Keine Kasko Der Mieter ist für jede Beschädigung oder Verlust des Mietwohnwagens der Vermieterin gegenüber haftbar. Die Schadenssumme richtet sich nach marktüblichen Preisen. Schäden/ Reparaturen Im Rahmen der Wohnwagenübergabe wird ein detailliertes Protokoll über bestehende Beschädigungen aufgenommen. Für Schäden, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter haftbar. Notwendige Reparaturen sind immer zuerst dem Vermieter zu melden. Diese entscheidet ob und wo der Wohnwagen repariert wird. Ohne Einwilligung des Vermieter dürfen Reparaturen oder Änderungen am Wohnwagen nicht vorgenommen werden. Für eine allfällige Rückerstattung von Reparaturkosten sind immer Originalrechnungen und Quittungen dem Vermieter zu übergeben. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Offerte für eine Reparatur, es kann kein "Zeitwert" für die Reparatur geltend gemacht werden und der Ort der Werkstatt die die Reparatur Ausführt bestimmt Ausschließlich der Vermieter. Sollte die Reparatur durch den Vermieter durchgeführt werden können, so wird dies mit Fr. 60,- Pro Stunde + Materialwert verrechnet. Teile die nicht mehr Ersetzt werden können das sie möglicherweise nicht mehr gibt, werden mit Vergleichbaren Ersatzteilen und Vergleichbaren WW gleichgesetzt und Verrechnet, z.b Fenster. Unabhängig davon ob der Ersatz erfolgt da es den Wert des WW mindert. Unfall Sofortige Verständigung des Vermieters und der Polizei. Es muss in jedem Fall das Europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und ein Polizeirapport erstellt werden. Notieren der Namen und Adressen der Personen, welche am Unfall beteiligt sind, sowie der anwesenden Zeugen. Vermeiden jedes mündlichen oder schriftlichen Versprechens an Drittpersonen bezüglich Vergütungen an Geschädigte. Bei Missachtung dieser Vorgabe, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Allfällige Heimschaffung des Unfallwohnwagens nur nach Absprache mit dem Vermieter. Endreinigung Am Ende der vereinbarten Miete ist der Wohnwagen innen sauber gereinigt (inkl. Stauräume und Kühlschrank) zurückzugeben. Insbesondere Toilette und Toilettentank müssen geleert und sauber gereinigt sein. Das Vorzelt muss Trocken versorgt werden. Für notwendige Nachreinigungen wird eine Entschädigung nach Aufwand (Fr. 60.-/Std.), bzw. für nicht gereinigte Toilette pauschal Fr. 100.- erhoben. Die Aussenreinigung ist im Mietpreis inbegriffen Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch Dritten gegenüber für einen Unfall während der Mietdauer. Ebenso wenig haftet der Vermieter für jeden Schaden, der dem Mieter dadurch entstehen sollte, dass sich am Wohnwagen irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert oder Zeitverlust verursacht. Falls der gemietete Wohnwagen in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn aus Gründen, die vom Vermieter nicht beeinflusst werden konnten, nicht fahrbereit gemacht werden kann, bemüht sich dieser, ein Ersatzwohnwagen zu organisieren, ist dazu aber nicht verpflichtet. Gelingt iihm dies nicht, hat sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ohne irgendwelche über die Rückvergütung bezahlter Miete und Kaution hinausgehende Entschädigung. Datenschutz Es werden keine Daten an Dritte weitergereicht und dienen nur für die interne Verwendung Je nach Grösse des Zugfahrzeug braucht es nur ein Pkw oder Mit Anhänger. Der Wohnwagen wiegt beladen 1300 kg, somit darf das Auto nicht mehr als 2200 kg wiegen damit er ohne Anhänger Führerschein gezogen werden kann, dies gilt nur für die Schweiz. Bitte Erkundigen sie sich beim Strassenverkehrsamt und bei den Behörden der jeweiligen Länder. Es ist eine Kaution von Fr. 1000.- oder € 1000.- zu hinterlegen. Allgemeine Vetrags- und Mietbedingungen (AGB's) Folgende Punkte sind Bestandteil des Mietvertrags: Das Übergabeprotokoll, diese AGB`s. Diese Punkte sind zu beachten: Bei Übergabe und bei Rückgabe des Wohnwagens müssen sich alle relevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente (Fahrzeugausweis, Gaskontrolle, Betriebsanleitungen ect.) im Wohnwagen befinden. Es ist eine sorgfältige Behandlung des Wohnwagens, insbesondere durch schonende, rücksichtsvolle, umweltfreundliche Nutzung sowie defensive und vorausschauende Fahrweise zu beachten. Bei mangelhaftem Unterhalt oder unsachgemässer Behandlung des Wohnwagens während der Mietdauer, trägt der Mieter die volle Verantwortung und die entstandenen Kosten. Der Wohnwagen ist sauber zu halten. Es sind keine Tiere im Wohnwagen zu halten und nicht im Wohnwagen zu rauchen Sicherung des Wohnwagens gegen Diebstahl (Fenster und Türen müssen bei Verlassen des Wohnwagens geschlossen sein und ordnungsmäss verriegelt werden) Der Wohnwagen ist im Rahmen des Mietvertrag`s selber zu führen oder durch die im Vorfeld Angegebenen Fahrer und nicht an Dritte weiter zu vermieten. Der Wohnwagen ist nicht mit Gegenständen zu beladen, welche die Nutzlast überschreiten, die Sicherheit beeinträchtigen oder den Wohnwagen beschädigen. Der Wohnwagen ist nicht für Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen oder Ähnlichem zu benutzen und auf Rennstrecken, Trainingsgeländen, Rundkursen, Fahrschulen sowie Wettbewerben im Gelände zu verwenden. Das Fahrzeug darf nicht auslöst oder auf sich oder einer andere Person einlöst werden. Zahlung/ Kaution Bei Vertragsabschluss ist der volle Mietpreis innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Solange die Zahlung nicht bei dem Vermieter eingetroffen ist, kann dieser den Wohnwagen weitervermieten. Danach gelten die Annullationsbedingungen. Die Kaution von Fr. 1000,- ist bei Wohnwagen- übergabe Bar zu zahlen. Die Kaution ist nicht Bestandteil der Miete. Die Mietdauer ist immer in Anzahl Nächten berechnet. Annullation Annullation nur aus schwerwiegenden Gründen: wenn in Folge Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie (Eltern und Kinder) die Miete nicht angetreten werden kann, hat der Vermieter Anrecht auf folgende Entschädigungen: – Bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises – 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises – 29 bis 00 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises Ein Arztzeugnis ist ohne Aufforderung vorzuweisen. Bei einer Annullation aus anderen Gründen ist die gesamte Miete geschuldet. Mietbeginn Die Miete beginnt an der Adresse des Vermieters, in der Regel Nachmittags. Der genaue Übernahmezeitpunkt wird in jedem Fall vorgängig mit dem Mieter vereinbart. Mietende Die Rückgabe des Wohnwagens ist in der Regel Vormittags bis 12.00 Uhr, ebenfalls an der Adresse des Vermieters. Bei verspäteter Rückkehr wird pro angefangener Stunde mit Fr. 50.- belastet. Kann der Vermieter darüber hinausgehende Unkosten belegen, gehen diese ebenfalls zulasten des Mieters. Bei vorzeitiger Rückkehr besteht kein Anrecht auf Entschädigung durch den Vermieter. Bei rechtzeitiger Rückgabe des unbeschädigten und innen sauber gereinigten Wohnwagens, wird die Kaution bei Übergabe an den Mieter zurückerstattet. Bei Allfällige Schäden wird die Kaution an den Mieter bei Übergabe zurückerstattet. Bei Allfällige zu Lasten des Mieters auftretenden Schäden, wird die Kaution bis zur Beendigung der Reparatur Komplett einbehalten. Fahrer Der Mietvertrag bezieht sich nur auf den Mieter oder auf die angegebenen Fahrer. Der Fahrer muss in jedem Fall 21 Jahre alt und mindestens seit 24 Monaten im Besitz des gültigen Fahrausweises (Kat. B / Kat. BE Anhänger) sein. Das Weitervermieten und Lernfahrten sind untersagt. Wohnwagen Der Mietwohnwagen wird in sauberem und fahrbereitem Zustand abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, den ihm anvertrauten Wohnwagen mit größter Sorgfalt zu benutzen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Mieter die volle Verantwortung. Zugwagen Die Einhaltung des für den Zugwagen oder dessen Zugvorrichtung höchstzulässigen Anhängegewichtes ist ausdrücklich Sache des Mieters, ebenso wie die Gesetzeskonformität der Zugvorrichtung. Haftpflicht Während der Dauer der Miete ist der Mietwohnwagen durch die Haftpflichtversicherung des Zugwagens gedeckt, solange dieser Angekoppelt ist. Keine Kasko Der Mieter ist für jede Beschädigung oder Verlust des Mietwohnwagens der Vermieterin gegenüber haftbar. Die Schadenssumme richtet sich nach marktüblichen Preisen. Schäden/ Reparaturen Im Rahmen der Wohnwagenübergabe wird ein detailliertes Protokoll über bestehende Beschädigungen aufgenommen. Für Schäden, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter haftbar. Notwendige Reparaturen sind immer zuerst dem Vermieter zu melden. Diese entscheidet ob und wo der Wohnwagen repariert wird. Ohne Einwilligung des Vermieter dürfen Reparaturen oder Änderungen am Wohnwagen nicht vorgenommen werden. Für eine allfällige Rückerstattung von Reparaturkosten sind immer Originalrechnungen und Quittungen dem Vermieter zu übergeben. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Offerte für eine Reparatur, es kann kein "Zeitwert" für die Reparatur geltend gemacht werden und der Ort der Werkstatt die die Reparatur Ausführt bestimmt Ausschließlich der Vermieter. Sollte die Reparatur durch den Vermieter durchgeführt werden können, so wird dies mit Fr. 60,- Pro Stunde + Materialwert verrechnet. Unfall Sofortige Verständigung des Vermieters und der Polizei. Es muss in jedem Fall das Europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und ein Polizeirapport erstellt werden. Notieren der Namen und Adressen der Personen, welche am Unfall beteiligt sind, sowie der anwesenden Zeugen. Vermeiden jedes mündlichen oder schriftlichen Versprechens an Drittpersonen bezüglich Vergütungen an Geschädigte. Bei Missachtung dieser Vorgabe, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Allfällige Heimschaffung des Unfallwohnwagens nur nach Absprache mit dem Vermieter. Endreinigung Am Ende der vereinbarten Miete ist der Wohnwagen innen sauber gereinigt (inkl. Stauräume und Kühlschrank) zurückzugeben. Insbesondere Toilette und Toilettentank müssen geleert und sauber gereinigt sein. Für notwendige Nachreinigungen wird eine Entschädigung nach Aufwand (Fr. 50.-/Std.), bzw. für nicht gereinigte Toilette pauschal Fr. 100.- erhoben. Die Aussenreinigung ist im Mietpreis inbegriffen Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch Dritten gegenüber für einen Unfall während der Mietdauer. Ebenso wenig haftet der Vermieter für jeden Schaden, der dem Mieter dadurch entstehen sollte, dass sich am Wohnwagen irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert oder Zeitverlust verursacht. Falls der gemietete Wohnwagen in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn aus Gründen, die vom Vermieter nicht beeinflusst werden konnten, nicht fahrbereit gemacht werden kann, bemüht sich dieser, ein Ersatzwohnwagen zu organisieren, ist dazu aber nicht verpflichtet. Gelingt iihm dies nicht, hat sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ohne irgendwelche über die Rückvergütung bezahlter Miete und Kaution hinausgehende Entschädigung. Datenschutz Es werden keine Daten an Dritte weitergereicht und dienen nur für die interne Verwendung Gerichtsstand Ist am Sitz des Vermieters. August 2020 / Änderungen vorbehalten
Amenities
Safety
Community Book-Direct Links
Reviews
Location
Switzerland · Aargau · ReinachGot questions?
We are eager to hear from you whether you need to contact our support team, speak with our founders, or simply want to say hello.