Kellerwohnung (55qm)
Kellerwohnung mit eigenem Eingang, mehr als 50 qm, mit einem Doppelbett und einem Zustellbett im Schlafzimmer. Wahlweise kann ein 2. Zustellbett oder ein Kinderklappbett (1-4 Jahre) im Schlafzimmer aufgestellt werden. (Die Couch im Wohnzimmer darf nicht als Bett verwendet werden. Keine Souterrain-Wohnung) WLAN ist jedoch nur im Wohnzimmer. Schau auch mal meinen Reiseführer an. Bitte beachtet die CHECKIN - Zeiten (15:00-20:00), denn für den Check-In ist unsere persönliche Anwesenheit notwendig. Die Wohnung ist in der Nähe von Augsburg und München. Die Wohnung ist separat zu betreten, andere Räume sind nicht zugänglich. (jedoch ist die Nutzung des Gartens mit Absprache möglich) Im Haus wohnt meine Mutter. Da Sie jedoch gesundheitlich eingeschränkt ist, kann Sie nur in dringenden Fällen behilflich sein. Meine Schwester und ich sind abwechselnd vor Ort oder sind ggf. auch für Anfragen telefonisch/online/Whats@pp gut erreichbar. Ruhige Wohngegend. 12 min Fußweg von Regionalbahnanschluss nach Augsburg HBF entfernt. PKW-Parkplatz kostenlos beim Haus. (Garage möglich) Corona Hinweis: Ausführungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege verweisen zum Beherbergungswesen: Der Zugang zum Beherbergungswesen (Hotels, Beherbergungsbetriebe, Schullandheime, Jugendherberge, Campingplätze und alle sonstigen gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften) darf nur durch Besucher erfolgen, soweit diese a) geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind (2G-Regelung) oder b) minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus). Außerdem können Personen zugelassen werden, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dies ist vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, sowie eines PCR-Testnachweises (nach §4 Abs. 6 Nr. 1 der 15. BayIfSMV). Darüber hinaus ist der Zugang nur gestattet für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nicht touristische Beherbergungsaufenthalte bei Vorlage eines PCR-Testnachweises (nach § 4 Abs. 6 Nr. 1 der 15. BayIfSMV). In diesen beiden Ausnahmefällen ist jeweils spätestens alle 48 Stunden ein gültiger PCR-Testnachweis vorzulegen. Für Gäste, solange sie sich nicht in ihrer Wohneinheit befinden, besteht (FFP2-)Maskenpflicht. ACHTUNG: Regelungen bei regionalem Hotspot-Lockdown: Überschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 1 000, sind Übernachtungsangebote nur für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nicht touristische Aufenthalte erlaubt; Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Die Wohnung hat einen separaten Eingang. Der Kontakt mit anderen Bewohnern ist nicht notwendig, jedoch mit Abstand auf eigenen Wunsch möglich. Die Großreinigung erfolgt nach jedem Aufenthalt, Bettwäsche und Handtücher werden dann (wie sonst auch) getauscht Ich muss nochmals hinweisen, das die Wohnung nur für maximal 4 Personen (incl. Kinder und Kleinkind) buchbar ist. Im Wohnzimmer darf nicht geschlafen werden. Weitere Informationen in den Hausregeln.
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